REVISION UND MODERNISIERUNG VON REISEZUGWAGEN

Auch ein technisch und innen gepflegter Reisezugwagen kommt oftmals in einem wenig bahngemäßen Aussehen in das Revisionswerk.

Im Rahmen einer Revision wird daher, soweit vom Kunden gewünscht, der Aussenlack mit unerwünschten Graffiti durch Sandstrahlen abgetragen. Die Fenster werden ausgebaut und der Wagenkasten komplett neu restauriert und grundiert.

Die Neulackierung erfolgt durch Zweikomponenten-Lacke (PUR) , auf die 9 Jahre Garantie gegeben wird. Der Auftrag einer speziellen Anti-Graffiti-Schicht soll das Haften unerwünschter Fremdlacke erschweren und eine Reinigung der Aussenwände des Wagens erleichtern. Im Rahmen einer Revision werden die Eingangstüren erneuert und wo nötig und vom Kunden veranlasst auch die Fenster erneuert.

Es wird unterschieden zwischen einer erhaltenden Instandsetzung und einer Modernisierung. Bei einer Modernisierung können u.a. alte Gepäckablagen ersetzt und eine Beschallunganlage eingebaut werden.

Bei einer Modernisierung werden die alten Inneneinrichtungen ausgebaut und neue gemäß den Wünschen des Kunden in Modulbebauung eingebaut. Hierbei können moderne Abteilwagen oder auch Großraumwagen entstehen.

Die Modulbebauung beruht auf dem Einsatz von individuell hergestellten Verkleidungselementen aus Polyester-Laminat, verstärkt durch Glasfaserstoff. Eine solche Bebauung erlaubt grosse Flexibilität bei der Modernisierung verschiedenster Waggontypen bei Verwendung verschiedenster vom Kunden gewünschter Muster und Farben. Sie gewährleistet eine einfache Reinigung und den problemlosen schnellen Ausbau schadhafter Einzelelemente. Scharfe Kanten werden vermieden.

Neue Sitze gehören in jedem Fall zu einer Revision.

Dabei können je nach Bestellung Sitzbänke oder auch Einzelsitze für den gehobenen 1.Klasse-Anspruch verwandt werden.

Die Revision von Übergängen, Zug- und Stossvorrichtungen, Bremse, Rahmen und Drehgestellen erfolgt nach den einschlägigen Bahnvorschriften, z.B. der EBO § 32 in Deutschland. Alle verwandten Materialien entsprechen den im Einsatzland verpflichtenden Brandschutznormen, z. B. auch der rutschfeste Fussboden.

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